Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. April 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.577,24 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2018 sowie weitere 150 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die R+V Rechtsschutz-Schadensregulierungs-GmbH, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, 342,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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