Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Freising - Nachlassgericht - vom 31.07.2019 aufgehoben.
2.Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Nachlassgericht zurückverwiesen.
I.
Der verwitwete Erblasser ist am 1.1.2017 verstorben.
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