2.1 Vorbemerkung

Autor: Klose

Im Erbprozess kann es notwendig sein, mehrere Personen mit einer Klage in Anspruch zu nehmen. Die Beklagten sind in diesen Fällen entweder einfache oder notwendige Streitgenossen. Die Problematik der Streitgenossenschaft stellt sich in Erbsachen regelmäßig dann, wenn die Frage auftritt, ob der einzelne Erbe klagen kann oder ob man beispielsweise eine oder mehrere Personen verklagen muss.