Die form- sowie fristgemäß eingelegte und auch entsprechend begründete Berufung, mit der sich die Klägerin dagegen wendet, dass das Amtsgericht ihre auf Zahlung von nachehelichem Aufstockungsunterhalt gerichtete Klage abgewiesen hat, hat, abgesehen von einem geringfügigen Differenzbetrag beim Krankenvorsorgeunterhalt, Erfolg.
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