FG Köln vom 28.11.2000
9 K 4299/98
Fundstellen:
EFG 2001, 765

Abfindung: Pflichtteilsverzicht gegen Sachwerte

FG Köln, vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 9 K 4299/98

DRsp Nr. 2001/13255

Abfindung: Pflichtteilsverzicht gegen Sachwerte

Erhält ein Pflichtteilsberechtigter von dem Verpflichteten Sachwerte, handelt es sich regelmäßig um eine Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Von einem teilweisen Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Auszahlung eines unter dem Pflichtteilsanspruch liegenden Geldbetrags verlangt.

Für die Praxis: