Autor: Kraft |
Sachverhalt Checkliste Lösung Muster
Wie Ausgangsfall Mandatssituation 14.3, jedoch hat der Erblasser seine letztwillige Verfügung im Jahr 2016 ergänzt und hierbei wiederum in englischer Sprache unter Verwendung typischer britischer Rechtsinstitute testiert.
Die Witwe beauftragt Sie mit der Stellungnahme zu den geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen und mit der Beantragung eines Erbscheins.
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Es soll geklärt werden, ob die Witwe rechtlich verpflichtet ist, die geltend gemachten Pflichtteilszahlungsansprüche der Tochter zu erfüllen. Die Prüfung des Falls ist in folgenden Schritten vorzunehmen:
Internationale Zuständigkeit | ||||||||
Örtliche Zuständigkeit | ||||||||
Vorfragen | ||||||||
Anwendbares Erbstatut:
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1. Zuständigkeit und Vorfragen
Wie im Ausgangsfall Mandatssituation 14.3.
2. Anwendbares Erbstatut
Vorliegend sind zwei sich ergänzende Verfügungen aus der Zeit vor und nach dem Geltungsbeginn der Erbrechtsverordnung auszulegen. Verfasst der Erblasser nach dem Geltungsbeginn der Erbrechtsverordnung ein neues Testament, oder ändert er das alte, so endet die Rechtswahlfiktion des Art. 83 Abs. 4 EuErbVO. Aufgrund der Testamentsänderung aus dem Jahr 2016 scheidet somit vorliegend eine Rechtswahlfiktion gem. Art. 83 Abs. 4 EuErbVO aus.
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