Autor: Christ |
Frau K verstirbt, bevor S und sie den Pflichtteilsverzichtsvertrag wirksam vereinbaren, am 12.04.2022 unerwartet bei einem Autounfall. Als Alleinerben hat sie testamentarisch ihren Ehemann eingesetzt.
Dieser möchte die geplante Regelung seiner verstorbenen Frau mit S umsetzen, und bietet ihm die Zahlung von 700.000 Euro als Abfindung für den Verzicht auf seinen Pflichtteilsanspruch an. S ist sich nicht sicher und plant, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Solange S seinen Pflichtteilsanspruch noch nicht geltend gemacht hat, muss er seinen Anspruch nicht versteuern (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); im Gegenzug kann der Pflichtteilsanspruch nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden, obwohl der Anspruch mit dem Tod der K entstanden ist (vgl. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG).
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