Autor: Hanshold-Lindner |
Wie Sachverhalt zu Mandatssituation 2.5. Aber: Der Erblasser hat in einem Testament verfügt, dass Sohn 4 Alleinerbe werden soll. Sohn 4 fragt Sie, ob seine Brüder Pflichtteilsansprüche gegen ihn geltend machen können.
Sohn 4 ist Alleinerbe und damit auch alleiniger Schuldner von Pflichtteilsansprüchen.
Nach § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB kommen Pflichtteilsansprüche der anderen Brüder als "durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossener Abkömmlinge des Erblasser" gegen den Erben in Betracht.
Der Erbverzicht des Sohns 1 führt jedoch dazu, dass er kein Pflichtteilsrecht hat (§ 2346 Abs. 1 BGB a.E. ). Diese Wirkung erstreckt sich auch auf seine Abkömmlinge (§ 2349 BGB).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|