Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen der Erbin für Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser als Nachlassverbindlichkeiten.
I.
Die Klägerin ist aufgrund notariellen Testaments vom 29.11.1999 (Bf. 5 ff/FA-Akte) Alleinerbin nach der am 09.11.2000 verstorbenen Erblasserin ... er geworden. Zum Nachlass gehörten verschiedene Bankguthaben sowie ein Einfamilienhaus in ...
In der Erbschaftsteuererklärung beantragte die Klägerin eine Steuerbefreiung für die jahrelange Pflege der Erblasserin. Zur Begründung verwies sie auf die Ausführungen im Testament der Erblasserin wonach die Erbeinsetzung der Klägerin mit Rücksicht auf die jahrelange Betreuung und Pflegeleistungen erfolgte.
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