Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 10. Zivilsenat - vom 18. Juli 2017 in der Fassung des Ergänzungsurteils vom 26. September 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg - 6. Zivilkammer - vom 28. Oktober 2016 zurückgewiesen. Die weitergehende Berufung bleibt zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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