I.
Der geschiedene Erblasser ist im Alter von 73 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind seine Söhne.
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem vom Erblasser bewohnten Einfamilienhaus im Wert von rund 640.000 EUR, einer Eigentumswohnung im Wert von rund 80.000 EUR, Bankguthaben und Wertpapieren im Wert von (zum Todestag) rund 440.000 EUR, Gold- und Silbermünzen im Wert von 13.000 EUR, einen Pkw im Wert von ca. 3.000 EUR sowie Werkzeug, Hausrat und Schmuck im Wert von insgesamt rund 4.000 EUR. Außerdem sind zwei Lebensversicherungen im Wert von insgesamt 79.000 EUR vorhanden. Der Reinnachlasswert beträgt etwa 1,3 Mio. EUR.
Es liegen zwei privatschriftliche Testamente vor. Das Testament vom 10.3.2000 hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:
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