Die Beschwerde gegen den Beschluss des Grundbuchgerichts vom 07.02.2011 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt € 3.000,00.
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