I.
Der Erblasser (E) hatte im Jahr 1986 mit einer Lebensversicherungsgesellschaft (L) einen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung abgeschlossen; versicherte Person war seine 19... geborene Ehefrau. Als Beitrag waren sechs Jahre lang, zuletzt am 1. September 1992, jährlich jeweils 351.811,50 DM zu zahlen. Die Versicherungssumme von 2.650.000 DM war bei Tod der Versicherten, spätestens beim Ablauf der Versicherung am 1. September 1999, zu zahlen.
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