OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.04.2020
3 W 38/20
Normen:
BGB § 1944; BGB § 1955;
Fundstellen:
ZEV 2020, 445
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 17.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 32 VI 57/18

Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2020 - Aktenzeichen 3 W 38/20

DRsp Nr. 2020/7330

Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

Hat der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht in eindeutiger Weise erklärt, dass er die Erbschaft nach dem Erblasser angenommen habe, so ist für eine spätere Anfechtung der Annahme kein Raum.

1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 17.12.2019, Az. 32 VI 57/18, und ihr entsprechendes Verfahrenskostenhilfegesuch werden zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von bis zu 500 €.

Normenkette:

BGB § 1944; BGB § 1955;

Gründe: