Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges fallen der Beteiligten zu 1. die für die Beantragung der Erteilung eines Erbscheins angefallenen und die für das Sachverständigengutachten vom 23. Januar 2012 entstandenen zur Last. Die übrigen Kosten der ersten Instanz sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2. auferlegt.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 €.
I.
Die beiden Beteiligten sind die Abkömmlinge des im Zeitpunkt seines Todes geschiedenen Erblassers. Dieser errichtete am 8. Januar 2010 ein notariell beurkundetes Testament, mit dem er zu seinem alleinigen und unbeschränkten Erben über sein gesamtes Vermögen im In- und Ausland unabhängig davon, ob und welche Pflichtteilsberechtigte bei seinem Tode vorhanden sein würden, den Beteiligten zu 2. einsetzte. Die Beteiligten streiten über die Testierfähigkeit des Erblassers bei Testamentserrichtung.
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