Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 1. August 2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 82.500 € festgesetzt.
I.
Im Grundbuch ist als Eigentümerin von Grundbesitz noch die am 11.9.2016 verstorbene Erblasserin eingetragenen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|