OLG Hamm - Beschluss vom 27.05.2014
15 W 144/13
Normen:
GBO § 82;
Vorinstanzen:
AG Castrop-Rauxel, - Vorinstanzaktenzeichen CR 4070-19

Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2014 - Aktenzeichen 15 W 144/13

DRsp Nr. 2014/12705

Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

Ein Eigentümer kann gem. § 82 GBO zur Beschaffung eines Erbscheins verpflichtet sein, wenn die Vorlage des Erbscheins gem. § 35 GBO zur Grundbuchberichtigung erforderlich ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 82;

Gründe