Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 18. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
I.
Im Grundbuch sind D. B. und dessen Ehefrau H. je zur Hälfte als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Der Beteiligte, Sohn des am 8.7.2015 verstorbenen H. D. B., hat am 4.5.2016 Grundbuchberichtigung beantragt und dazu jeweils in notariell beglaubigter Kopie vorgelegt:
a) b) c) d)
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