OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.01.2018
20 W 215/17
Normen:
GBO § 22; GBO § 35; GBO § 51; FamFG § 352b; BGB § 1944; BGB § 1945; BGB § 2142;
Fundstellen:
NotBZ 2019, 48
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, vom 11.07.2017

Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei einem Grundbuchberichtigungsantrag und beruhende Erbfolge auf der Erbausschlagung eines Nacherben

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.01.2018 - Aktenzeichen 20 W 215/17

DRsp Nr. 2018/15268

Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei einem Grundbuchberichtigungsantrag und beruhende Erbfolge auf der Erbausschlagung eines Nacherben

Trotz Vorliegens eines notariellen Testamentes bedarf es für die Berichtigung des Eigentümers im Grundbuch der Vorlage eines Erbscheins, wenn die Erbfolge auf einer Erbausschlagung eines Nacherben beruht, deren Wirksamkeit vom Grundbuchamt geprüft werden muss.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 1.000 EURO.

Normenkette:

GBO § 22; GBO § 35; GBO § 51; FamFG § 352b; BGB § 1944; BGB § 1945; BGB § 2142;

Gründe

I.

Als Eigentümer des Eingangs bezeichneten Grundbesitzes ist im Grundbuch noch eingetragen der am XX. August 2016 verstorbene Ehemann der Antragstellerin A (im Folgenden: Erblasser).

Die Antragstellerin beantragte am 2. September 2016 ihre Eintragung als neue Eigentümerin unter Bezugnahme auf das von ihr gemeinsam mit dem Erblasser am 13. Februar 2012 errichtete notarielle Testament (UR-Nr. .../12 des Notars B in Stadt1). In diesem Testament, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hatte der Erblasser die Antragstellerin zu seiner nicht befreiten Vorerbin und die Töchter C und D sowie die Enkelkinder E und F zu Nacherben zu gleichen Teilen bestimmt.