OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.03.2014
I-3 Wx 192/13
Normen:
BGB § 2354 Abs. 1; BGB § 2356 Abs. 1; BGB § 2358; BGB § 2359;
Fundstellen:
NotBZ 2014, 381
Vorinstanzen:
AG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 124 VI 276/12

Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014 - Aktenzeichen I-3 Wx 192/13

DRsp Nr. 2014/8219

Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers

Die Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts im Rahmen des Erbscheinsverfahrens reduzieren sich nicht, wenn der antragstellende Erbe nicht über die notwendigen Kenntnisse hinsichtlich weiterer Erben verfügt, jedoch ein von einem Nachlasspfleger in rechtmäßiger Weise eingeschalteter Erbenermittler diese Angaben machen könnte.

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Geschäftswert: bis 65.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 2354 Abs. 1; BGB § 2356 Abs. 1; BGB § 2358; BGB § 2359;

Gründe

I.