I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Wittenberg vom 18.07.2011 aufgehoben.
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Wittenberg wird angewiesen, dem Antragsteller einen Erbschein mit dem folgenden Inhalt zu erteilen:
Der am 22.04.2001 in W. verstorbene O. Sch. ist von
M. H.
allein beerbt worden
II. Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
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