Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I. Der Beteiligte zu 1. ist eingetragener Eigentümer des im Beschlusseingang bezeichneten Grundstücks. In Abteilung II lfd. Nr. 1 ist für eine ideelle Grundstückshälfte zugunsten von H#### K#### ein befristetes Vorkaufsrecht eingetragen. Nach der bei der Eintragung in Bezug genommenen Bewilligung (UR-Nr. 2#/1## des Notars Dr. G## S##), die die Mutter des Beteiligten zu 1. in dessen Vollmacht erklärt hat, war das Grundstück zu diesem Zeitpunkt an H#### K#### vermietet. Das Vorkaufsrecht wurde ihm und seinen Erben eingeräumt "in der Art (...), dass das Vorkaufsrecht so lange besteht, als der Mietvertrag besteht".
Der Beteiligte zu 1. begehrt die Löschung des Vorkaufsrechts.
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