Der Beschluss des Nachlassgerichts Kaufbeuren - Nachlassgericht - vom 10.1.2013 wird aufgehoben.
II.Der Teilerbscheinsantrag der Beteiligten zu 9 vom 17.12.2012 wird zurückgewiesen.
I.
Der Erblasser ist am 30.4.2012 im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 2, 3, 4 und 5 sind seine Brüder. Der Beteiligte zu 1, 6, 7 und 8 sind Neffen bzw. Nichten des Erblassers. Die Beteiligte zu 9 war seit etwa 20 Jahren die Lebensgefährtin des Erblassers. Im November 2011 erlitt der Erblasser einen Schlaganfall. Im Anschluss daran erteilte er dem Beteiligten zu 1 im November 2011 eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung.
Es liegen u. a. folgende Testamente des Erblassers vor.
1. Notarielles Testament vom 28.10.2003, in dem der Erblasser die Beteiligten zu 1, 6, 7 und 8 als Erben zu je 1/4 eingesetzt und zugunsten der Beteiligten zu 9 ein Geldvermächtnis in Höhe von 5.200 € angeordnet hat.
2. Handschriftliches Testament vom 28.12.2010 mit folgendem Inhalt:
"Testament
H. S. (= Beteiligte zu 9) soll 2000 Eur erhalten
Das S.- Kloster in A. bekommt 3000 Eur.
H. (= Beteiligter zu 1)
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