Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 30.01.2020 wird der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 20.01.2020 (Az.
Aufgrund der Verpflichtung aus dem vollstreckbaren Anerkenntnis-Teilurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 09.05.2017 (Az. I-
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