OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.01.2017
I- 7 U 40/16
Normen:
BGB § 2287;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 2073
ZEV 2017, 328
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 173/14

Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2017 - Aktenzeichen I- 7 U 40/16

DRsp Nr. 2017/5499

Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB

Hat der Erblasser verbunden mit einer Teilungsanordnung zu Gunsten seiner zukünftigen Ehefrau seinen Sohn erbvertraglich als alleinigen Erben eingesetzt, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Hochzeitsgeschenk an die Ehefrau, das weniger als 5% des Werts seines gesamten Vermögens ausmacht, in Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB zugewendet wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - 4 O 173/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 2287;

Gründe

I.

1. 2.