1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 1 trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 36.000 € festgesetzt.
I. Die am 19.10.2009 verstorbene Erblasserin war kinderlos; ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Die gesetzlichen Erben konnten bisher nicht ermittelt werden.
Die Erblasserin errichtete am 3.2.2006 ein handschriftliches Testament, das auszugsweise wie folgt lautet:
"Mein Testament
...
Mein letzter Wunsch
Herr M. W. (= Beteiligter zu 1) ist seit mein Betreuer u. nach meinem Tode der Nachlassverwalter u. mit der Räumung u. des Kellers betraut.
Nachdem ich keine Pflichterben habe möchte ich nach dem Wunsche meines verstorbenen Mannes folgendes bestimmen:
Sollten noch Sparguthaben verbleiben, so soll das wie folgt aufgeteilt werden:
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