Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.12.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2015 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 4.437,39 € zu zahlen. Wegen des weitergehenden Antrages auf Zahlung außergerichtlicher Kosten wird die Klage abgewiesen.
2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|