OLG Düsseldorf - Beschluss vom 18.04.2018
I-3 Wx 181/16
Normen:
BGB § 2087 Abs. 2; FamFG § 26; FamFG § 38 Abs. 1 S. 1; FamFG § 38 Abs. 3 S. 1; FamFG § 68; FamFG § 352e;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 1617
ZEV 2018, 485
Vorinstanzen:
AG Emmerich, vom 18.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 80 VI 268/15

Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im ErbscheinsverfahrenAuslegung eines handschriftlichen Testaments hinsichtlich einer Erbeinsetzung nach Quoten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 - Aktenzeichen I-3 Wx 181/16

DRsp Nr. 2018/8285

Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im Erbscheinsverfahren Auslegung eines handschriftlichen Testaments hinsichtlich einer Erbeinsetzung nach Quoten

1. Zur Auslegung eines handschriftlichen Testaments, in dem der Erblassers fünf Angehörigen („… Im Erdgeschoß wohnen meine Erben Vetter B. mit Ehefrau und zwei Söhnen, einer Tochter. …“) Immobilien („… Meinen letzten Willen … verfüge ich jetzt wegen der Immobilien. 3) - 7) …) zuwendet bei vorgesehenem und zu Lebzeiten des Erblassers erfolgtem Verkauf eines der Grundstücke ohne den in Aussicht genommenen Erwerb eines Ersatzgrundstücks und nicht verteilter beweglicher Habe („Wegen beweglicher Habe Entscheidungen noch offen“) im Sinne einer Erbeinsetzung nach Quoten zu je 1/5 auf den gesamten Nachlass.