OLG Saarbrücken - Urteil vom 10.05.2023
5 U 57/22
Normen:
BGB § 164; BGB § 285; BGB § 662; BGB § 2039; BGB § 2050;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 22.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 178/21

Annahme eines Vermächtnisses durch Veräußerung des zugewandten HausgrundstücksAnsprüche der Erben auf Auskehrung des Erlöses

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.05.2023 - Aktenzeichen 5 U 57/22

DRsp Nr. 2023/8584

Annahme eines Vermächtnisses durch Veräußerung des zugewandten Hausgrundstücks Ansprüche der Erben auf Auskehrung des Erlöses

1. Hat der durch postmortale Bevollmächtigung legitimierte Miterbe ein ihm als Vermächtnis angefallenes Nachlassgrundstück namens der Erbengemeinschaft veräußert und den Erwerber angewiesen, den Kaufpreis auf sein eigenes Bankkonto zu überweisen, so liegt darin die Annahme des Vermächtnisses und die berechtigte Erfüllung des ihm infolgedessen ersatzweise angefallenen Zahlungsanspruchs gegen den Grundstückserwerber, ungeachtet der ihm weiterhin eingeräumten Befugnis, die Erfüllung des Vermächtnisses auch als Testamentsvollstrecker zu bewirken. 2. Zu den Voraussetzungen einer Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Falle der gewillkürten Erbfolge.

I. Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Juni 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 178/21 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens - einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers - fallen den Klägern zur Last.