I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. Oktober 2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 12.928,31 Euro festgesetzt.
I.
Streitgegenständlich ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid vom 04.08.2023 nach § 28p Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (
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