LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.06.2024 (L 7 SO 1992/23)
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juni 2023 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, noch offene Bestattungskosten in Höhe von 916,18 EUR zu bezahlen. Im [...]