1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Heilbronn vom 8. Mai 2009, Az.
Auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 31. Oktober 2008 sind von der Klägerin an die Beklagte an Kosten zu erstatten:
weitere 419,90 €,
damit insgesamt 1.682,20 €,
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 26. November 2008.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Im übrigen trägt die Klägerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 419,90 €
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