Der Kläger (Kl.) ist Gesamtrechtsnachfolger seines am 20.10.1998 verstorbenen Vaters ... (im Folgenden: Schenker).
Mit Übertragungsvertrag vom 08.01.1997 trat der Schenker 300.000,- DM seines Festkapitals an der .... GmbH & Co. KG sowie 15/66 seiner variablen Kapitalkonten unentgeltlich an den Kl. ab. Der Steuerwert dieser Zuwendung beträgt - wie inzwischen unstreitig ist - ...,00 DM. Ausserdem verpflichtete sich der Schenker, die darauf entfallende Schenkungsteuer zu übernehmen.
Zuvor hatte der Schenker dem Kl. bereits folgende freigebige Zuwendungen gemacht:
Steuerwert
1987
... DM
1990
....,- DM
1995
...,- DM
Mit Bescheid vom 12.10.1998, auf den Bezug genommen wird, setzte der Bekl. zunächst Schenkungsteuer in Höhe von 334.419,- DM gegen den Schenker fest.
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