Streitig ist die Höhe eines Veräußerungsgewinns.
Die Klägerin ist neben ihren Brüdern X (X) und Y (Y) zu jeweils 1/3 Erbin nach ihrem am 18.01.1998 verstorbenen Vater V (V) geworden. Zum Nachlass gehörten u.a. verschiedene Grundstücke und ein Gewerbebetrieb (Betriebsaufspaltung mit dem Grundstück U A-Straße und Anteilen an der A GmbH (im Folgenden kurz A GmbH genannt, Amtsgericht C HRB)). Am Stammkapital der A GmbH, die früher unter „Ing. V GmbH” firmierte, waren die Klägerin und X bei Eintritt des Erbfalls jeweils mit … DM und V mit … DM beteiligt.
V hatte im Rahmen eines Erbvertrags eine Teilungsanordnung erlassen, nach der nur die Klägerin und X das gewerbliche Vermögen erben sollten. Der Sohn Y sollte seinen Erbteil aus dem privaten Vermögen erhalten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|