Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - Ludwigsburg vom 14.04.2016 -
Der Antragsteller wird verpflichtet, dem Antragsgegner Auskunft zu erteilen über
1)sein Anfangsvermögen zum Stichtag 01.01.1995 durch Vorlage einer geordneten Aufstellung aller Aktiva und Passiva,
2)sein Trennungsvermögen zum Stichtag 01.09.2001 durch Vorlage einer geordneten Aufstellung aller Aktiva und Passiva,
3)sein Endvermögen zum Stichtag 12.04.2014 durch Vorlage einer geordneten Aufstellung aller Aktiva und Passiva,
4)alle Vermögenswerte, die er zwischen dem 01.01.1995 und dem 12.04.2014 von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben hat unter Angabe des Wertes und Abzug der Verbindlichkeiten.
b) 1) 2) 3) 2. 3.
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