Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 15. Januar 2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Salzgitter - Nachlassgericht - vom 18. Dezember 2019 -
Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Antragstellerin den unter dem 25. Oktober 2018 beantragten Erbschein ohne Nacherbenvermerk zu erteilen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk, die Verfahrenspflegerin und das Nachlassgericht halten einen solchen Vermerk für erforderlich.
Der Erblasser hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und war bis zu seinem Tode mit der Antragstellerin verheiratet, die drei Kinder aus erster Ehe hat.
Mit notariell beurkundetem Erbvertrag vom 21. August 1989 (Bl. 8-11 d. BA
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