OLG Köln - Urteil vom 12.01.2023
24 U 20/22
Normen:
BGB § 2042;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 227/21

Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

OLG Köln, Urteil vom 12.01.2023 - Aktenzeichen 24 U 20/22

DRsp Nr. 2023/3499

Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 13.01.2022 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 O 227/21 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, zur Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft zwischen der Klägerin zu 1. (X.) und der Erbengemeinschaft nach seinem Vater, Herrn R., O.-straße, B., verstorben am 00.00.0000, der Auszahlung des Übererlöses des Zwangsversteigerungsverfahrens Bruchteils- und Erbengemeinschaft D., Az. N01, Amtsgericht F., in Höhe von 213.106,49 €, hinterlegt beim Amtsgericht F. zum Az. N02, an die Klägerin zu 1. (X.) zuzustimmen.

2.

Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, zur Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft zwischen der Klägerin zu 1. (X.) und der Erbengemeinschaft nach seinem Vater, Herrn R., O.-straße, B., verstorben am 00.00.0000, der Auszahlung eines hälftigen Teilbetrages in Höhe von 11.913,10 € des auf dem Anderkonto des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen, Anderkonto N03, Commerzbank Remscheid AG, zur Ablösung stehengebliebener Rechte im Rahmen der vorstehend beschriebenen Teilungsversteigerung eingezahlten Betrages der Ersteher in Höhe von 23.826,20 €, an die Klägerin zu 1) zuzustimmen.

3. (a) (b) 1. 2. 3. 4. 5. (a) (b) 1. 2. 3. 4. (c)