I.
Der in Ellwangen verstorbene Erblasser war österreichischer Staatsangehöriger. Er heiratete im März 1974 in Ellwangen in zweiter Ehe die Beteiligte 1 und lebte mit dieser zusammen in Ellwangen bis zu seinem Tod. Die Beteiligte 1 ist deutsche Staatsangehörige. Der Beteiligte 2 ist der gemeinsame Sohn des Erblassers und der Beteiligten 1. Der Beteiligte 3 ist das Kind des Sohns des Erblassers aus erster Ehe, M., und damit sein Enkel.
Mit Beschluss vom 25.10.2002 erließ das Notariat III Ellwangen als zuständiges Nachlassgericht einen Vorbescheid, wonach es beabsichtige, entsprechend dem von den Beteiligten 1 und 2 gestellten, gegenständlich auf den in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Nachlass beschränkten Erbscheinantrag einen Erbschein zu erteilen, der die Beteiligte 1 zur Hälfte, die Beteiligten 2 und 3 je zu einem Viertel als Erben ausweise.
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