Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. Oktober 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 13 des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Sachverhalt:
Die Beklagte hat mit ihrem Ehemann während der Ehe einen güterrechtlichen Vertrag geschlossen. Im Zuge dieses Vertrages hat der Ehemann durch weitere notarielle Urkunde den hälftigen Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Ehewohnung der Beklagten übertragen. Längere Zeit danach wurde die Ehe geschieden. Der geschiedene Ehemann erhielt danach Sozialhilfe vom Kläger. Mit der Klage fordert der Kläger aus übergeleitetem Recht die übertragene Miteigentumshälfte aus § 528 BGB wegen Verarmung des geschiedenen Ehemannes von der Beklagten zurück.
Das LG hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg.
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