OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.05.2010
16 U 121/09
Normen:
BGB § 748;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen O 190/07

Ausgleichsansprüche unter Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Nebenkosten eines Hausgrundstücks

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.05.2010 - Aktenzeichen 16 U 121/09

DRsp Nr. 2010/16114

Ausgleichsansprüche unter Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Nebenkosten eines Hausgrundstücks

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.302,85 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2007 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 748;

Gründe:

I.

Die Parteien sowie ihre Schwester Frau A sind die Kinder und gemäß einem notariellen Testament vom 31.07.1991 (Blatt 35 - 45 d. A.) Erben der am ....2005 verstorbenen Frau X. Nach dem Tod der Erblasserin war der Kläger entsprechend den testamentarischen Bestimmungen als Testamentsvollstrecker tätig.