OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.08.2010 (20 W 49/09)
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 1) hat die Gerichtskosten der weiteren Beschwerde zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Wert der weiteren Beschwerde: bis 66.300 € I [...]