OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.04.2010 (5 W 81/10-33)
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 19.1.2010 (2 O 147/08) wird zurückgewiesen. Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. [...]