KG - Beschluss vom 05.10.2010 (1 W 45/09)
Die weitere Beschwerde wird nach einem Wert von 202.000 € zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27 ff. FGG i.V.m. Art. 111 Abs.1 S.1 FGG-RG), jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung [...]