Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.2.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht berechtigt ist, die im Besitz der Beklagten befindlichen Plakate aus der Plakatsammlung des Zahnarztes Dr. H## S## (Sammlungszeitraum 1896 bis 1938), die durch einen Aufkleber oder eine Stempelung als von Dr. H## S## gesammelt identifizierbar sind - derzeit identifiziert: 4.259 Plakate - herauszuverlangen.
Die Klage und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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