KG - Urteil vom 28.01.2010
8 U 56/09
Normen:
VermG § 1 Abs. 6;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 10.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 116/08

Rückgabeansprüche bezüglich zur Zeit des Nationalsozialismus entzogener Gegenstände

KG, Urteil vom 28.01.2010 - Aktenzeichen 8 U 56/09

DRsp Nr. 2010/3305

Rückgabeansprüche bezüglich zur Zeit des Nationalsozialismus entzogener Gegenstände

Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe von Vermögensgegenständen, die durch nationalsozialistische Unterdrückungsmaßnahmen entzogen worden sind, scheidet im Hinblick auf den Vorrang des alliierten Rückerstattungsrechts und der Wiedergutmachungsvorschriften des Bundesrückerstattungsgesetzes aus.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.2.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 19 O 116/08 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht berechtigt ist, die im Besitz der Beklagten befindlichen Plakate aus der Plakatsammlung des Zahnarztes Dr. H## S## (Sammlungszeitraum 1896 bis 1938), die durch einen Aufkleber oder eine Stempelung als von Dr. H## S## gesammelt identifizierbar sind - derzeit identifiziert: 4.259 Plakate - herauszuverlangen.

Die Klage und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.