Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 3. März 2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 3. Februar 2004 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die ihnen im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der Wert für das Verfahren vor dem Landgericht wird auf 12.500 € festgesetzt.
Die weitere Beschwerde ist zulässig, §§
Die weitere Beschwerde ist auch begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht auf einem Rechtsfehler (§
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