KG - Beschluss vom 29.06.2010
1 W 161/10
Normen:
FamFG § 68; MRK Art. 8; MRK Art. 14;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 2140
Rpfleger 2010, 665
ZEV 2010, 524
Vorinstanzen:
AG Weeding - 62 VI 580/09 - 4.2.2010,

Ausschluss des Erbrechts vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Abkömmlinge

KG, Beschluss vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 1 W 161/10

DRsp Nr. 2010/13119

Ausschluss des Erbrechts vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Abkömmlinge

Aus Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes verbleibt es beim Ausschluss des Erbrechts vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Abkömmlinge, wenn ansonsten dem Erblasser nahe gestandene Erbprätendenten - hier die Ehefrau und eine Erbin zweiter Ordnung - in ihrem Erbrecht beschränkt bzw. vollständig verdrängt würden (Abgrenzung zu EGMR, Urteil vom 28. Mai 2009, 3545/04, ZEV 2009, 510).

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 4. Februar 2010 - 62 VI 580/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 160.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 68; MRK Art. 8; MRK Art. 14;

Gründe: