1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 4. Februar 2010 - 62 VI 580/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 160.000 € festgesetzt.
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