FG Niedersachsen - Urteil vom 17.09.2003
7 K 323/97
Normen:
EStG § 21 ; EStDV § 11d Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 78
ZEV 2005, 224

Ausgleichszahlung; Erbauseinandersetzung; Nachlassteilung - Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind steuerrechtlich unbeachtlich, soweit die vom Erblasser festgesetzte Erbquote nicht überschritten wird

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 7 K 323/97

DRsp Nr. 2005/713

Ausgleichszahlung; Erbauseinandersetzung; Nachlassteilung - Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind steuerrechtlich unbeachtlich, soweit die vom Erblasser festgesetzte Erbquote nicht überschritten wird

1. Wird ein Nachlass, der nur aus Privatvermögen besteht, in der Weise aufgeteilt, dass jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zu Alleineigentum erhält, erwirbt jeder Miterbe die ihm zugeteilten Wirtschaftsgüter einkommensteuerrechtlich von der Erbengemeinschaft und über diese vom Erblasser voll unentgeltlich i.S. vom § 11d Abs. 1 EStDV. 2. Wie sich das dem Miterben entsprechend seiner Erbquote zugeteilte Nachlassvermögen zusammensetzt, hat keine Bedeutung. 3. Ausgleichszahlungen oder Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind steuerrechtlich unbeachtlich, soweit die vom Erblasser festgesetzte Erbquote nicht überschritten wird.

Normenkette:

EStG § 21 ; EStDV § 11d Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Zahlungen des Klägers im Rahmen einer Auseinandersetzung an seine Schwester (die Beigeladene) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für 1992 oder steuerrechtlich überhaupt nicht zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Eheleute.