Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Oktober 2022 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu diesem Beschluss bis zum 6. Februar 2023 schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
Bis zum 6. Februar 2023 können die Parteien zum Streitwert für das Berufungsverfahren Stellung nehmen.
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