Die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 1 gegen die Beschlüsse des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 1. August 2018 werden zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 1 trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.
Beschwerdewert: | 1.173.000 € für das Verfahren |
sowie | |
234.600 € für das Verfahren |
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