Die Klägerin macht Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen ihre Halbschwester geltend nach der 1999 verstorbenen Mutter der Parteien.
1993 setzte die Erblasserin die Beklagte durch notarielles Testament zur Alleinerbin ein. Mit notariellem Übertragungsvertrag vom 28. September 1995 übertrug sie dieser "im Wege vorweggenommener Erbfolge" (§ 1) "unentgeltlich" (§ 2) ihren mit einem Vierfamilienhaus bebauten Grundbesitz unter Vorbehalt eines unentgeltlichen lebenslangen Wohnungsrechts gemäß § 1090 BGB (§ 6). Zur Begründung heißt es in § 1 :
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